Berufskraftfahrerweiterbildung
nach BKrFQG
Gemäße Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz müssen alle Fahrer die gewerblich Beförderungen im Straßenverkehr durchführen und die Fahrerlaubnisklasse C1, C, D1 oder D benötigen, alle fünf Jahre eine mindesten 35 Stunden umfassende Weiterbildung in einer annerkannten Ausbildugsstätte absolvieren. Dabei darf ein Unterkenntnisbereich einmal wiederholt werden.
Wir sind anerkannte Ausbildungsstätte gemäße BKrFQG.
Module
Die Ausbildung erfolg in selbständigen Ausbildungseinehiten von jeweils mindestens sieben Stunden. Die Ausbildungseinehiten können auch bei verschieden Ausbildungsstätte absolviert werden. Dabei dürfen Unterkenntnisbereiche einmalig Wiederholt werden.
| Nummer | Thema | Unterkenntnisbereiche | |
|---|---|---|---|
| 1 | Wirtschaftliches Fahren | 1.1, 1.3, 1.4 | Mehr Infos |
| 2 | Ladungssicherung | 1.4 | Mehr Infos |
| 3 | Sozialvorschriften | 2.1, 2.2 | Mehr Infos |
| 4 | Unfälle und Kriminalität | 3.1, 3.5 | Mehr Infos |
| 5 | Recht, Stress und Gesundheit | 2.1, 3.3, 3.4 | Mehr Infos |
Termine
Die nächsten Termine finden Sie auf der Terminseite.
Ab 6 Teilnehmern biten wir auch individuelle Termine an.
Kosten
Wir berechnen ein pauschal Betrag von aktuelle 100 € pro Teilnehmer und Modul.
Für Unternhemen besteht die Möglichkeit der Abrechnung über einen Rahmenvertag.